In einem eigenen Prophylaxe-Zimmer sorgt unsere speziell geschultes Prophylaxe-Fachpersonal für Ihre Mundgesundheit.
Wichtige Bestandteile der Prophylaxe-Behandlung sind:
· Bestimmung von Karies- und Parodontitis-Risiko
· Befundung des Zahnhalteapparates durch Messung der Taschentiefe
Wir haben ein System: Das ist Ihr Wohlbefinden.
Schwangerschaft
In der Mutter Beratung im Rahmen der allgemein gesundheitlichen Vorsorge empfiehlt sich bei schwangeren Patientinnen in einigen Punkten Vorsicht walten zu lassen.
Die präventiven und therapeutischen Strategien müssen individuell auf die physische und psychische Verfassung der schwangeren Patientin abgestimmt werden.
Zudem sollte, insbesondere im 1. Trimenon, diagnostisches Röntgen vermieden werden.
Im letzten Drittel der Schwangerschaft sollte auf eine eher seitliche Lagerung der Patientin bei Untersuchungen geachtet werden, um ein Abschnüren der unteren Hohlvene zu vermeiden (Rieken & Terezhalmy 2006).
Ideal sind zwei zahnärztliche Untersuchungstermine in der Schwangerschaft. Beim ersten Termin, der möglichst im ersten Drittel der Schwangerschaft wahrgenommen werden sollte, ist eine umfassende Anamnese, ausführliche Aufklärung über die Ursachen von Karies und Gingivitis, Karies Risiko Bestimmung, eine professionelle Zahnreinigung mit Fluoridierung und eine ausführliche Aufklärung über den Zusammenhang zwischen der Mundgesundheit der Mutter und der ihres Kindes durchzuführen. Selbstverständlich gehört auch ein Zahn-, PAR- und Schleimhautbefund mit einer eventuell nötigen Sanierung des Gebisses, besonders offener kariöser Läsionen, zur Untersuchung dazu.
In der zweite Untersuchungstermin sollte ins letzte Drittel der Schwangerschaft, am besten in den 8. Monat, gelegt werden.
Hier sollte eine erneute Befundaufnahme mit professioneller Zahnreinigung erfolgen.
Im Vordergrund sollte außerdem die postnatale präventive Betreuung stehen (Günay et al. 2007). Denn die Mundhöhle ist Lebensraum zahlreicher Mikroorganismen, die zum Teil nützlich sind, die aber auch den Zähnen und dem Zahnhalteapparat schaden können.
Karies ist die häufigste Erkrankung der Kinder in den Industrieländern. Sie kann schon ab dem ersten Milchzahn beginnen und gefährdet sowohl die Milchzähne als auch die bleibenden Zähne.
Ein häufiger Konsum von Zucker und/oder vergärbaren Kohlenhydraten in Form von süßen Getränken, verabreicht mit der Babyflasche, spielt neben einer ungenügenden Mundhygiene und Fluorid Anwendung eine entscheidende Rolle bei der Entstehung der Karies im Milchgebiss. Gewöhnen Sie Ihr Kind schon im 1. Lebensjahr an das Trinken aus Becher oder Tasse und verzichten Sie spätestens ab dem 9. Lebensmonat darauf, Flüssigkeiten mit der Nuckelflasche zu geben. Beim Dauernuckeln aus der Flasche umspült das darin enthaltene Getränk ständig das Milchgebiss, was zur schnellen Zerstörung der Milchzähne führen kann (Borutta & Kneist 2006, Strippel 2004).
Die Zahnpasta sollte spezielle Plaque- und entzündungshemmende Eigenschaften besitzen und die Regeneration von gereiztem Zahnfleisch fördern. In wissenschaftlichen Untersuchungen erwiesen sich Mundhygieneprodukte mit der Wirkstoffkombination
Aminfluorid/Zinnfluorid als besonders wirksam (z. B. meridol® Produkte).
Idealerweise ergänzt eine Mundspül-Lösung auf Basis dieser Wirkstoffkombination die tägliche Zahnpflege mit Zahnpasta und Zahnbürste.
Die verwendete Mundspül-Lösung sollte alkoholfrei sein. Alkohol wird immer noch in vielen Mundspül-Lösungen verwendet, obwohl dieser Inhaltsstoff – gerade bei Schwangeren – nicht unproblematisch ist. So konnten Sayal et al. (2007) in einer Studie mit über 8000 Frauen in England zeigen, dass bereits geringe Mengen Alkohol in der Schwangerschaft zu Verhaltensauffälligkeiten bei den Kindern führten.
Zum Thema Alkohol in Mundspül-Lösungen arbeitet ein Übersichtsartikel von Brecx, Netuschil und Hoffmann (2003) heraus, dass Ethanol häufig als Lösungsmittel diene, aber vom chemischen Standpunkt her in den meisten Fällen unnötig sei. Ethanol sei weder in vitro, noch in vivo antibakteriell wirksam, wie eine Studie von Gjermo et al. (1970) gezeigt hätte. Für eine bakterizide Wirkung müsse Alkohol in Konzentrationen von 40 % eingesetzt werden. Die Alkoholkonzentration in Mundspül-Lösungen liege jedoch mit 5-27 % deutlich darunter. Das heißt, dass Alkohol in Mundspül-Lösungen keinen zusätzlichen antibakteriellen Nutzen hat.
Zudem gebe es Beziehungen zwischen Alkohol und Schmerzempfinden. Bolanowski et al. (1995) fanden eine direkte Beziehung zwischen Alkoholgehalt und dem in der Mundhöhle ausgelösten Schmerzempfinden.
Zum Krebsrisiko existieren widersprüchliche Daten, eine Gefahr kann also nicht sicher ausgeschlossen werden. Alkohol sollte wegen der Alkoholrisikogruppen, wie Kinder, Jugendliche, Schwangere oder Personen mit Alkoholproblemen in Spüllösungen generell vermieden werden. Dieses gilt nicht nur für den häuslichen Einsatz von Mundspül-Lösungen, sondern ebenso für den gezielten Einsatz in der Praxis.
Bei einer schweren Gingivitis kann es sogar zur zeitweiligen Keimzahlreduktion in der Mundhöhle bei Schwangeren angezeigt sein, mit einer Chlorhexidinlösung zu spülen. Diese sollte natürlich auch alkoholfrei (z. B. meridol® paro CHX 0,2 %) sein, um das ungeborene Kind zu schützen.
Werden alle präventiven Maßnahmen – zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und optimale häusliche Mundhygiene -befolgt, so können eventuell mögliche Risiken signifikant reduziert werden und Gesundheit von Mutter und Kind im allgemein- und zahnmedizinischen Bereich positiv beeinflusst werden.